Belgien hat soeben die ersten beiden Ausbrüche des hoch pathogenen Vogelgrippevirus vom Typ H5 in professionellen Betrieben bestätigt.
Es handelte sich um zwei Geflügelbetriebe in den Gemeinden Alveringem (Westflandern) und Ravels (Antwerpen). Um eine weitere Ausbreitung des Virus zu verhindern, wurde das in den Betrieben verbliebene Geflügel eingeschläfert und eine Schutzzone von 3 km, sowie eine Überwachungszone von 10 km um die Ausbrüche eingerichtet.
Die FASNK erinnert alle belgischen Geflügelzüchter und Privathalter daran, dass die Verpflichtung, ihr Geflügel einzuschließen oder unter Netzen zu halten, weiterhin gilt.
Wenn sie eine erhöhte Sterblichkeit oder andere Symptome im Zusammenhang mit der Krankheit feststellen, sollten sie sich sofort an ihren Tierarzt wenden. Das Melden von tot aufgefundenen Wildvögeln ist über die gebührenfreie Telefonnummer 0800/99 777 möglich.
Alle Maßnahmen können auf der Website der Agentur eingesehen werden: https://www.afsca.be/professionnels/productionanimale/santeanimale/grippeaviaire/mesures.asp
Jean-François Heymans, GD bei der FASNK und Leiter der belgischen Veterinärdienste:
« Wir fordern alle Geflügelzüchter, Hobbyhalter und andere Betroffene nachdrücklich auf, diese Maßnahmen strikt einzuhalten und die erforderliche Aufmerksamkeit darauf zu richten, die Einschleppung der Vogelgrippe bei ihren Tieren durch Kontakt mit Wildvögeln zu verhindern. »